Bundestag – Gesetzgebung
06.08.2025

Bundesregierung ebnet den Weg für CO2-Speicherung und -Nutzung (CCS und CCU)

Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te den Ge­setz­ent­wurf zur Än­de­rung des Koh­len­di­o­xid-Spei­che­rungs­ge­set­zes be­schlos­sen. Mit dem Ge­setz sol­len die An­wen­dung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) so­wie der Trans­port und die Spei­che­rung von CO2 er­mög­licht wer­den.

Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Reiche: „Ein wich­ti­ger Mei­len­stein für die In­dus­trie. Das Ge­setz er­mög­licht den Trans­port und die Spei­che­rung so­wie die Nut­zung von CO2. Dies ist ent­schei­dend et­wa für die Kalk- oder Ze­ment­her­stel­lung, bei der Pro­zess­emis­si­o­nen ent­ste­hen, die an­ders nicht ver­mie­den wer­den kön­nen. Wir brau­chen die­se Tech­no­lo­gie für un­se­re Wett­be­werbs­fä­hig­keit!“

Mit dem Be­schluss setzt die Bun­des­re­gie­rung ein wich­ti­ges Ziel aus dem Koa­li­ti­ons­ver­trag und dem So­fort­pro­gramm zü­gig um: Die Er­mög­li­chung des Ein­sat­zes von CCS und CCU ins­be­son­de­re für schwer ver­meid­ba­re Emis­si­o­nen des In­dus­trie­sek­tors. Pro­zess­be­ding­te CO2-Emis­si­o­nen der In­dus­trie, die nur sehr schwer oder gar nicht ver­meid­bar sind, v. a. bei der Her­stel­lung von Ze­ment und Kalk müs­sen ab­ge­schie­den und ge­spei­chert wer­den. Nur so kön­nen wir die­se In­dus­trie­zwei­ge in Deutsch­land hal­ten und un­se­re Kli­ma­zie­le in der In­dus­trie er­rei­chen. Das glei­che gilt für Emis­si­o­nen bei der ther­mi­schen Ab­fall­be­hand­lung.

Mit dem Ge­set­zes­ent­wurf reiht sich die Bun­des­re­publik in die Rie­ge der Staa­ten ein, die die­se Tech­no­lo­gien als ein Ins­tru­ment zur Er­rei­chung der Kli­ma­zie­le ein­set­zen wol­len. Das Gesetz schafft einen Rechts­rah­men für den Bau von CO2-Lei­tun­gen und -Spei­chern un­ter Be­rück­sich­ti­gung der er­for­der­li­chen Si­cher­heits- und Um­welt­vor­schrif­ten. Wie von den Koa­li­ti­ons­frak­ti­o­nen ver­ein­bart, wird zu­dem das über­ra­gen­de öf­fent­li­che In­te­res­se am Bau der CO2-In­fra­struk­tu­ren fest­ge­stellt. Da­durch und in Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren Maß­nah­men zur Plan­ungs­be­schleu­ni­gung, ha­ben Un­ter­neh­men nun­mehr die Mög­lich­keit auch in Deutsch­land in den ef­fek­ti­ven Auf­bau und Be­trieb von CO2-In­fra­struk­tu­ren zu in­ves­tie­ren.

Der Ge­set­zes­ent­wurf wur­de in den letz­ten Mo­na­ten vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie er­ar­bei­tet und mit Län­dern und Ver­bän­den so­wie den an­de­ren Res­sorts ab­ge­stimmt.

We­sent­li­che In­hal­te des Ge­setz­ent­wurfs sind:

  • Die Er­mög­li­chung der Er­rich­tung von Koh­len­di­o­xid­spei­chern zum kom­mer­zi­el­len Ein­satz im in­dus­tri­el­len Maß­stab auf dem Ge­biet des Fest­land­so­ckels und der aus­schließ­li­chen Wirt­schafts­zo­ne (AWZ). Mee­res­schutz­ge­bie­te und das Küs­ten­meer wer­den von der CO2-Spei­che­rung aus­ge­schlos­sen.
  • Die Mög­lich­keit für die Län­der zur Er­mög­li­chung der Onshore-Spei­che­rung auf dem Ge­biet des deut­schen Fest­lands („Opt-in“).
  • Das Fest­stel­len des in der Re­gel gel­ten­den über­ra­gen­den öf­fent­li­chen In­te­res­ses für die Er­rich­tung, den Be­trieb und we­sent­li­che Än­de­run­gen von Koh­len­di­o­xid­lei­tun­gen und Koh­len­di­o­xid­spei­chern.
  • Der Aus­schluss vom Zu­gang zum CO2-Lei­tungs­netz für Emis­si­o­nen aus der Ener­gie­er­zeu­gung durch die Ver­bren­nung von Koh­le;
  • Re­ge­lun­gen zu Ver­fah­rens- und Ge­neh­mi­gungs­be­schleu­ni­gun­gen für den Auf­bau einer Koh­len­di­o­xid­in­fra­struk­tur.

Die No­vel­le ist von zen­tra­ler Be­deu­tung, da­mit die Ak­teu­re der Wirt­schaft, ins­be­son­de­re die In­dus­trie, An­la­gen­bau­er und In­fra­struk­tur­be­trei­ber, eine ge­setz­li­che Grund­la­ge für ih­re noch aus­ste­hen­den In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen er­hal­ten. Ein mög­lichst früh­zei­ti­ger Be­ginn der Pro­jek­te ist es­sen­ti­ell, da der Auf­bau von Trans­port- und Spei­cher­in­fra­struk­tu­ren zwi­schen sie­ben und zehn Jah­re dau­ern kann, die­se In­fra­struk­tu­ren aber be­reits An­fang der 2030er Jah­re be­nö­tigt wer­den, um die ge­setz­ten Kli­ma­zie­le zu er­rei­chen.

Quelle: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/08/20250806-bunderegierung-ebnet-weg-fuer-co2-speicherung-nutzung-ccs-ccu.html

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